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18.02.2010, 09:14 Uhr

Entflechtungskompetenz für Bundeskartellamt ist richtig!

Zum Referentenentwurf zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aus dem Bundeswirtschaftsministerium erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Dr. Josef Schlarmann:


"Wer mit dem Vorwurf hantiert, das Entflechtungsgesetz würde mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft brechen, der sei an die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung erinnert. Es war der Vater der Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhard höchst selbst, der bei der Gesetzeseinführung eine Entflechtungsmöglichkeit schaffen wollte. Erhard konnte sich auf Grund von Widerständen vor allem aus der Wirtschaft nicht durchsetzen. Leider hat sich an den Widerständen und den Argumentationen aus der Industrie und den Großkonzernen bis heute nicht viel geändert.

Ich begrüße, dass mit diesem Referentenentwurf ein erster Schritt zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen Union und FDP unternommen wurde und in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen als ultima ratio ein Entflechtungsinstrument integriert werden soll. Wenn einzelne Marktteilnehmer den Wettbewerb aushebeln, hat der Staat als hoheitliche Aufgabe eine Ordnungsfunktion wahrzunehmen. Das ist wesentliches Grundprinzip der Sozialen Marktwirtschaft. Und hierin unterscheidet sie sich fundamental zu einer Politik des Laissez-faire, in der private Machtgruppen das Recht hatten, ihre Märkte mit Kampfmitteln gegen Außenseiter zu schließen.

Heute regelt das GWB das Kartellverbot, die Missbrauchsaufsicht und die Fusionskontrolle. Dies sind bei konsequenter Anwendung geeignete Instrumente, um die Entstehung von Monopol- und Kartellstrukturen zu unterbinden. Sofern diese Strukturen aber bereits bestehen, fehlt bisher ein geeignetes Mittel, um den fairen Wettbewerb wieder herzustellen. Hier ist die Missbrauchsaufsicht nur ein stumpfes Schwert. Daher muss eine Entflechtungsmöglichkeit als ultima ratio geschaffen werden, die nicht zwingend an einen Missbrauchstatbestand gebunden sein muss. Grundsätzlich darf privaten Machtgruppen nicht das Recht verliehen werden, Behinderungswettbewerb zu betreiben oder Monopolstrukturen auszunutzen. In vielen Bereichen besteht ein erheblicher Prüfbedarf, etwa auf dem Energie-, Banken- und Gesundheitsmarkt, bei Vorlieferanten und Vertriebsunternehmen in der Automobilbranche, bei bestimmten Konstellationen von Medien- und Verlagsgesellschaften oder im Lebensmitteleinzelhandel.

Wir begrüßen daher, dass das Bundeskartellamt in seiner Ordnungsfunktion als Wettbewerbshüter entscheidend gestärkt werden soll. Auch das zukünftige Recht auf Stellungnahmen zu allen Gesetzgebungsverfahren des Bundes ist sinnvoll. Bei der neuen Entflechtungskompetenz wird es darauf ankommen, das rechte Maß der marktwirtschaftlichen Grundprinzipien Wettbewerb, Eigentum und Eigenverantwortung zu finden. Und sicherlich darf das Bundeskartellamt auch nicht zu einer industriepolitischen Superbehörde zwecks Marktneuordnung umfunktioniert werden. Zudem sollte eine Entflechtungsnorm auch auf europäischer Ebene eingeführt werden.

Bei allen Diskussionen und noch offenen Fragen wird mit dem Entflechtungsgesetz aber ein wichtiger Beitrag für mehr Wettbewerb geleistet. Dies muss im Mittelpunkt des Gesetzgebungsverfahrens stehen. Denn fehlender Wettbewerb geht immer zu Lasten der Verbraucher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen. Es ist Hausaufgabe dieser Bundesregierung, einem funktionierenden Wettbewerb als zentrale Voraussetzung für Wohlstand und Freiheit wieder mehr Geltung zu verschaffen."

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