Der Vorsitzende der Mittelstands-Union und Obmann der CDU/CSU im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Dr. h.c. Hans Michelbach erklärt zur Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher
EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Deutschen Bundestag:
Bei der Konkretisierung der Besteuerung bei Funktionsverlagerungen ist vorgesehen, dass künftig grundsätzlich auch Einzelverrechnungspreise akzeptiert werden können und damit die komplexe und streitanfällige Bestimmung eines Transferpaketes nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Michelbach: “Damit stellen wir sicher, dass die Besteuerung von Funktionsverlagerungen den internationalen Standards entspricht und damit nicht zu Lasten hiesiger Arbeitsplätze geht. Dies erleichtert gerade in dem Zukunftsbereich von Forschung und Entwicklung zusätzliche Investitionen in Deutschland und schafft damit günstigere Rahmenbedingungen für die Entstehung neuer Arbeitsplätze.“
Mit dieser Maßnahme wird zugleich die Steuerbasis in Deutschland gestärkt, indem neue Investitionen erleichtert werden. Zu den Gewinnern dieser Maßnahme gehören damit gerade auch die Kommunen.
Durch die zielgenaue Ausgestaltung des sog. gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs für Leasing- und Factoringunternehmen wird erreicht, dass diese wichtigen Mittelstandsfinanzierer im Umfang ihrer Finanzierungstätigkeit auch entsprechende gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen erhalten wie Kreditinstitute.
Michelbach: „Neben den Kreditinstituten leisten nämlich auch die Leasingunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Finanzierungssituation in Deutschland, insbesondere der des Mittelstandes. Wir entschärfen damit in der Krise eine Ungleichheit gerade in der Mittelstandsfinanzierung und lösen gleichzeitig eine Investitionsbremse, was den vielen mittelständischen Unternehmen in Deutschland helfen wird.“
Ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist zudem die vorgesehene Erweiterung der Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, so Michelbach. Die hier bislang schon bestehende Steuerbefreiung soll auch auf Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung ausgedehnt werden. Damit werde die weitere Verbreitung von Arbeitnehmerbeteiligungen und eine stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Unternehmen erreicht.
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