Antragsteller:
MIT KV Treptow-Köpenick
vertreten durch: Dr. Martin Sattelkau (Vorsitzender)
Antrag an:
den CDU-Parteitag des Kreisverbandes von Treptow-Köpenickam: 01.04.2011
„Rückführung der
vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge“
Die CDU KV Treptow-Köpenick spricht sich für eine zeitnahe Rückführung der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen aus. Zumindest aber soll spätestens im Jahre 2012...
Die CDU KV Treptow-Köpenick spricht sich für eine zeitnahe Rückführung der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen aus. Zumindest aber soll spätestens im Jahre 2012 eine Rückführung der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für kleine und mittlere Unternehmen erfolgen. Die CDU KV Treptow-Köpenick fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesregierung auf, entsprechend initiativ zu werden.
Einen entsprechenden Antrag wird die CDU KV Treptow-Köpenick zum diesjährigen CDU-Bundesparteitag einbringen.
Begründung:
2005 hatte die rot-grüne Bundesregierung beschlossen, dass Unternehmen ab Januar 2006 die Beiträge zur Sozialversicherung für bezahlte Löhne anstatt bis zum 15. des Folgemonats bereits am Ende des Monats der jeweiligen Lohnzahlung entrichten müssen (spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag eines Monats). Diese Regelung hatte für Unternehmen erhebliche Konsequenzen.
Zum einen müssen die Betriebe seither ihre Lohnkosten gegenüber den Krankenkassen als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge zu einem Zeitpunkt erklären, zu dem die tatsächliche Höhe noch nicht bekannt ist. Im Folgemonat müssen daher die Erklärungen der Unternehmen entsprechend den tatsächlichen Entgelten regelmäßig korrigiert werden. Damit hat diese Regelung zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand geführt.
Zum anderen wurde den Unternehmen durch die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge 2006 rund 20 Mrd. Euro an Liquidität entzogen. Je nach Eigenkapitalausstattung und Liquiditätslage des Unternehmens wirkt sich dies bis heute auf die jährlichen Zinsbelastungen für Fremdkapital bzw. auf die Rentabilität aus. In beiden Fällen werden dadurch die Investitionsfähigkeit und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen behindert.