MIT-Bundesvorsitzender Dr. Josef Schlarmann erklärt zur laufenden
Mindestlohndebatte:
Die von der Arbeitnehmerschaft der CDU angestoßene Mindestlohndebatte ist weder
notwendig noch zielführend. Die CDU hat zu Mindestlöhnen eine klare programmatische
Position. Danach ist die Lohnfindung Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern,
nicht des Staates. Allgemeinverbindliche gesetzliche Mindestlöhne werden abgelehnt.
Auf dieser Grun...
Auf dieser Grundlage sind in den Jahren 2008/2009 das Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz
angepasst worden. Nach dem Entsendegesetz können für
bestimmte Branchen Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie
tariflich vereinbart sind. Aufgrund des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes kann das
Bundesarbeitsministerium in Wirtschaftsbereichen ohne ausreichende Tarifbindung auf
Vorschlag eines Fachausschusses Mindestlöhne festsetzen, die nach Tätigkeit, Qualifikation
und Region zu differenzieren sind.
Die Arbeitnehmerschaft der CDU will diese programmatische und gesetzliche Positionierung
mit ihrem Antrag an den CDU-Bundesparteitag dahingehend ändern, dass ein
allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird, der sich an dem Mindestlohn der
Zeitarbeit orientiert. In der Diskussion ist außerdem der Vorschlag, dass eine Kommission
der Tarifpartner einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn festsetzt.
Im Kern geht es auf dem Parteitag in Leipzig also um die Frage, ob in den Bereichen ohne
ausreichende Tarifbindung ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn oder ein
nach Maßgabe des Mindestarbeitsbedingungsgesetz differenzierter Mindestlohn gelten
soll. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU spricht sich für ein
differenziertes System aus. Dies entspricht nicht nur dem
Mindestarbeitsbedigungsgesetz, sondern auch der deutschen Tarifkultur, die nach Regionen
und Branchen unterscheidet.
Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, den die Arbeitnehmerschaft der CDU will,
wäre ein politischer Mindestlohn, auch wenn er durch eine Kommission der Tarifpartner
festgesetzt wird. Politisch ist der deshalb, weil er sich nicht mehr an unterschiedlichen
Branchen und Regionen orientiert, sondern einheitlich nach politischen Kriterien für
ganz Deutschland festgesetzt wird.
Diese Auffassung teilt auch die Bundeskanzlerin, die am 28. Oktober 2011 auf der Bundesdelegiertenversammlung
der MIT in Deggendorf folgendes erklärt hat: „Ich möchte
keinen flächendeckenden, gesetzlichen, gesetzlich festgesetzten einheitlichen Mindestlohn,
weil die Gegebenheiten in Deutschland sehr unterschiedlich sind.“