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23.05.2012, 11:35 Uhr

Novellierung des Vergabegesetzes

Vereinfachung öffentlicher Vergaben und gerechte Löhne

Die Pressesprecher von CDU und SPD erklärten:
"Die Novelle des Vergabegesetzes ist ein Modell für gerechte Löhne und für Entbürokratisierung. Die öffentliche Auftragsvergabe wird damit erheblich vereinfacht, ohne den politischen Willen zu verändern.
(--> das weitere Zitat mit den Details finden Sie mit Klick auf Mehr)

Das Gesetz findet auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,- EUR netto, hinsichtlich des Mindestlohnes ab einem geschätzten Auftragswert von 500,- EUR netto,  Anwendung.
 
Mit einem Mindestlohn von 8.50 Euro im Vergabegesetz setzen wir eine Einigung der Koalitionsvereinbarung um. Zudem werden gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit in Ost und West und bei Männern und Frauen durchgesetzt. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.

Vergabeverfahren mit geringer Auftragshöhe werden vereinfacht und auch gerade kleinere Unternehmen, die sonst die hohen Berichts- und Dokumentationsanforderungen nicht leisten können, wieder in die Lage versetzt, sich an Ausschreibungen und Vergaben des Landes Berlin zu beteiligen. Bürokratieaufwand und Bürokratiekosten insbesondere der mittelständischen Wirtschaft werden deutlich gesenkt."

Bei Rückfragen:
Claudia Stäuble, Pressesprecherin SPD-Fraktion             Tel.: 2325 - 2240
Michael Thiedemann, Pressesprecher CDU-Fraktion        Tel.: 2325 - 2124

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