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26.04.2012, 19:42 Uhr

Differenzierte Lohnuntergrenzen

Kommission der CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgt dem Vorschlag der MIT

In der Diskussion um Mindestlöhne hatte die MIT unterschiedliche Lohnuntergrenzen für verschiedene Regionen, Branchen und Arbeitnehmergruppen vorgeschlagen.
Denn ein einheitlicher Mindestlohn würde Arbeitsplätze kosten, wo er zu hoch ist, und dem Arbeitnehmer nichts nutzen, wo er zu niedrig ist.

Die AG der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Regelung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze legte nun Eckpunkte vor, die dem entsprechen:
- Mindestschutz der Arbeitnehmer
- Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen und
- Erhahlt von Arbeitsplätzen.

Einseitig ist von vorgestern. Machen Sie doch auch MIT.

Beigefügt finden Sie die vollständige Presseerklärung unseres Bundesvorsitzendes Dr. Josef Schlarmann. Von gestern. Sorry.



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